Ein entscheidender Schritt zur von der Regierung angestrebten Klimaneutralität bis 2045, ist die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), kurz Heizungsgesetz, das ab 2024 spürbare Änderungen für Eigentümer und Verwalter von Immobilien mit sich bringt. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen, die das Gesetz vorsieht, deren Auswirkung auf die Kaltmiete für Mieter und Vermieter und über die hierzu gemachten Pläne der Stadt Kassel.
Das neue Heizungsgesetz zielt darauf ab, den Ausstoß von CO₂ im Wohnsektor signifikant zu reduzieren. Eine der Kernmaßnahmen ist die schrittweise Abschaffung von Öl- und Gasheizungen, weshalb in Neubauten ab 2024 keine Heizungen mehr installiert werden dürfen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die genutzte Energie muss hier zu 65 % aus erneuerbaren Quellen bezogen werden. Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen und spezielle Regelungen, die wir im Folgenden genauer beleuchten:
- Ersatzpflicht für alte Heizungsanlagen: Besitzer von Immobilien, deren Heizungen älter als 30 Jahre sind, müssen diese gegen effizientere Systeme austauschen.
- Verpflichtende Integration erneuerbarer Energien: Auch bei der Modernisierung bestehender Heizsysteme, wird ein Anteil erneuerbarer Energien zur Pflicht.
- Förderung erneuerbarer Energien: Die Regierung bietet eine finanzielle Grundförderung für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen an.
Bedeutung für (Ver-)Mieter
Mieterinnen und Mieter werden mit einer Umlagendeckelung vor überhöhten Kosten durch den Wechsel der Energieversorgung geschützt. Die Mehrkosten aufgrund neuer Heizsysteme können von Vermietern nur bis zu einem Höchstsatz von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat auf die Kaltmiete umgelegt werden.
Fernwärme in Kassel
In Reaktion auf steigende Energiepreise und im Einklang mit dem neuen Heizungsgesetz setzt auch die Stadt Kassel ambitionierte Ziele, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen zu steigern. Dazu gehört die geplante Erweiterung des bereits in den 1980er-Jahren etablierten Fernwärmenetzes, das eine zuverlässigere Energieversorgung bieten soll. Derzeit deckt Fernwärme etwa 20 % des städtischen Gesamtwärmebedarfs. Ziel ist es, diesen Anteil auf 60 % zu steigern, was einen raschen Netzausbau und den Anschluss vieler zusätzlicher Gebäude erfordert. Bislang zeigt sich jedoch nur ein verhaltenes Interesse seitens der Immobilieneigentümer.
Göbel & Walter: Ihr Partner bei der Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes
Bei Göbel & Walter verstehen wir, dass solche gesetzlichen Änderungen viele Fragen aufwerfen können. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um spezifische Fragen zu klären und Sie bei der Anpassung Ihrer Immobilien an die neuen Vorschriften zu unterstützen. Wir sind stets aktuell informiert und gewährleisten, dass Sie und Ihre Immobilien bestens auf die Zukunft vorbereitet sind.