Wer sein Auto unter Bäumen parken muss, kennt die Situation: Linden erzeugen einen klebrigen Belag, von Pappeln brechen bei Sturm Äste ab, Kiefern beschädigen Lack mit Harz, und herabfallende Nüsse, Eicheln und Kastanien können Dellen im Blech hinterlassen. Ein Wohnungseigentümer war es leid, dass sein Auto immer wieder von Kastanien getroffen wurde. Er wollte deswegen ein Carport errichten, aber die anderen Eigentümer waren damit nicht einverstanden. Die Errichtung sei eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller Mitglieder der Gemeinschaft bedürfe. Das Landgericht Nürnberg- Fürth (28.03.2018, Az. 14 S 6188/17) stimmte dem zu. Die Früchte der Kastanien seien „Gegebenheiten der Natur“. Diese müsse der Wohnungseigentümer hinnehmen. Ihm sei der Baum ja schon beim Kauf des Objekts bekannt gewesen. Überdies weise die Teilungserklärung auf die Bäume hin. Die übrigen Eigentümer müssen die Errichtung eines Carports nicht erlauben.